Der Beschuldigte 2 kannte die Hintergründe dieses Vorgehens. Er war im Wissen um die finanzielle Situation der P.________AG und die konkreten Hintergründe des Leasingvertrags bereit, den Beschuldigten 1 bei der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zu unterstützen und die Leasinggesellschaft über die Person der Lieferantin und deren Unabhängigkeit zu täuschen. Der Beschuldigte 2 handelte vorsätzlich und mit der Absicht der Bereicherung des Beschuldigten 1 und hat sich damit der Gehilfenschaft zum Betrug schuldig gemacht. VI. Zu Ziffer I.A.2. und II.A.2 Anklageschrift (V.________Group)