hat sich damit des Betrugs schuldig gemacht; der Deliktsbetrag ist wie bereits dargelegt nicht bezifferbar. 13.2 Rechtliche Würdigung Beschuldigter 2 Indem der Beschuldigte 2 zu Handen der V.________Group das an die P.________AG gerichtete Angebot bezüglich des Leasingobjekts auf seinem Briefpapier ausgestellt und unterzeichnet, und den durch die V.________Group bezahlten Kaufpreis entgegengenommen und abzüglich seiner Provision an die P.________AG weitergeleitet hatte, hat er die tatbestandsmässige Handlung des Beschuldigten 1 unterstützt und gefördert. Der Beschuldigte 2 kannte die Hintergründe dieses Vorgehens.