Vorliegend hat der Beschuldigte 1 die V.________Group über die Unabhängigkeit der Lieferantin und damit über die wirtschaftliche Situation der P.________AG getäuscht. Gestützt auf diese Täuschung hat die V.________Group den Kauf- und Leasingvertrag abgeschlossen und hat damit eine Forderung gegenüber der P.________AG begründet, welche aufgrund der konkreten Umstände (sale and lease back Vertrag) in ihrem Wert erheblich herabgesetzt war. Die Täuschung war arglistig (vgl. Ausführungen unter E. IV.11.2).