13. Rechtliche Würdigung 13.1 Rechtliche Würdigung bezüglich Beschuldigter 1 Der Beschuldigte 1 bestreitet, dass die Tatbestandsvoraussetzung der Arglist gegeben sei. Bezüglich dieses Vorwurfs bringt er vor, die Leasinggesellschaft habe keine eigenen Prüfungshandlungen vorgenommen und sich auf T.________ verlassen. Von seiten des Brokers sei zudem ein gewisser Zeitdruck ausgeübt worden. Aus der konsolidierten Jahresrechnung 2007 der A.________-Gruppe ergebe sich, dass diese wirtschaftlich schwach dagestanden sei. Unterlagen über die P.________AG seien jedoch keine eingeholt worden.