Für den Tatbestand des Betrugs wesentlich ist, was die V.________Group vor Vertragsschluss unternommen hatte: Dazu ist beweiswürdigend festzuhalten, dass bereits der Leasingantrag von T.________ professionell erscheint, mit diversen Informationen zur Leasingnehmerin versehen ist und insbesondere die geprüften Jahresabschlüsse 2006 und 2007 der P.________AG sowie einen blan-