Dem Leasingantrag lagen nebst einer Fotografie einer solchen Maschine zwei vom Beschuldigten C.________ unterzeichnete, auf Briefpapier der S.________AG erstellte Angebote mit umfassendem technischem Beschrieb bei. Nach der Unterzeichnung des Leasingvertrags bezahlte die V.________Group CHF 344‘320.00 inkl. MWST. an die S.________AG, welche ihrerseits CHF 326‘343.40 an die P.________AG weiterüberwies. Unbestrittenermassen wurden die Offerten und die technischen Beschriebe von A.________ vorformuliert. Ob U.____