Ihr Vermögen ist insofern vermindert worden, als die erworbenen Objekte nicht den vermeintlichen Wert aufwiesen. Der Vermögensschaden ist damit gegeben und entstand bereits im Zeitpunkt des Abschlusses der Leasingverträge. Zum jetzigen Zeitpunkt kann der Deliktsbetrag jedoch nicht bestimmt werden, da der tatsächliche Wert der Maschinen zwar tiefer, in seiner genauen Höhe jedoch unbekannt ist.