21 Broker ausschliesslich auf Provisionsbasis tätig und damit primär an einem Geschäftsabschluss interessiert. Die Leasinggesellschaften durften jedoch auch darauf vertrauen, dass der ihnen bekannte Broker an einer längerfristigen Zusammenarbeit interessiert war und sie nicht täuschen bzw. ihnen Geschäfte vermitteln würde, welche für sie nachteilig waren. Den Leasinggesellschaften lagen auch keine Hinweise vor, welche sie an der Integrität bzw. Angaben des Brokers hätten zweifeln lassen müssen. In den Augen der Leasinggeber erschien T._____