Sie beurteilten den Sachverhalt somit einzig bezogen auf das jeweils eigene Leasinggeschäft. Bezüglich des Risikos, welches gerade aufgrund der schlechten finanziellen Situation der A.________-Gruppe durchaus vorhanden war, trafen verschiedene Leasinggeberinnen Vorkehrungen, indem sie etwa Garantien oder höhere erste Leasingraten verlangten. Die Leasingnehmerin hat sich jeweils auch zur geforderten Zahlung bzw. zur geforderten Garantie verpflichtet und anfängliche Zahlungen geleistet, was das berechtigte Vertrauen in sie stärkte.