Die Leasinggesellschaften seien nachlässig vorgegangen. Sie hätten sich die Leasingobjekte vor Ort anschauen müssen, wo sie die Diskrepanzen zwischen den eingereichten Unterlagen und der tatsächlichen Situation hätten feststellen müssen. Ausserdem hätten bei genauerem Studium der Unterlagen Zweifel aufkommen müssen, ob hier nicht Maschinen innerhalb der Holding herumgeschoben würden, und die S.________AG nur pro forma als Lieferantin aufgetreten sei. Weiter hätte den Leasinggesellschaften auffallen müssen, dass die Leasingraten aufgrund der schlechten Liquidität für die Leasingnehmerin nicht tragbar gewesen seien.