18 Tatbestands zu prüfender Schaden. Es wird im Folgenden dennoch ergänzend kurz auf die finanzielle Situation der Leasingnehmerin einzugehen sein. Denn wäre die Tragbarkeit der Leasingraten als derart kritisch bzw. ungewiss erschienen, wären die Leasinggesellschaften nach Ansicht der Kammer zu weiteren Abklärungen und erhöhter Vorsicht bei der Eingehung des Leasinggeschäfts verpflichtet gewesen, welche wiederum gegebenenfalls zur Aufdeckung der falschen Angaben hätten führen können bzw. müssen.