Ersteres ist bei Spezialmaschinen, wie diese in casu vorliegen, jedoch wenig hilfreich, da intern die entsprechenden Kenntnisse wohl fehlen. Hat die Leasinggesellschaft keine Hinweise darauf, dass die Lieferantin nicht unabhängig ist, was wie beweiswürdigend bereits festgehalten (…), ist das Abstellen auf den bezahlten Preis durchaus eine taugliche Methode, um den Wert eines Leasingobjekts zu bestimmen.