Zur Klärung der zweiten Frage, ob der verkaufte Gegenstand werthaltig ist, kann die Leasinggesellschaft, anders als etwa bei Autos, wo auf den Eurotax abgestellt werden kann, entweder eigene Prüfungen vornehmen oder darauf vertrauen, dass eine unabhängige Lieferantin einen marktüblichen Preis für die Maschine verlangt. Ersteres ist bei Spezialmaschinen, wie diese in casu vorliegen, jedoch wenig hilfreich, da intern die entsprechenden Kenntnisse wohl fehlen.