Zur Opfermitverantwortung im Allgemeinen Die Vorinstanz hat zutreffend dargelegt, welche Punkte für die Leasinggesellschaft bei der Prüfung der Frage, ob ein Leasingvertrag abzuschliessen ist, wesentlich und damit durch sie eingehend zu überprüfen sind (pag. 18 508 f., S. 51 f. der Entscheidbegründung, Auszug aus den vorinstanzlichen Erwägungen): Bei einem Leasinggeschäft sind für eine Leasinggesellschaft insbesondere folgende zwei Punkte wesentlich: - Ist die Leasingnehmerin in der Lage, den Leasingzins regelmässig zu bezahlen?