9. Vorbemerkung Da das Vorgehen der beiden Beschuldigten und damit die einzelnen Anklagepunkte in sachverhaltsmässiger Hinsicht vergleichbar sind, erfolgen bereits an dieser Stelle allgemeine Ausführungen zu den einschlägigen rechtlichen Grundlagen. Dabei wird insbesondere auch auf die vorliegend zentrale Frage der Tatbestandsvoraussetzung der Arglist bzw. auf die Opfermitverantwortung einzugehen sein und eine allgemeine rechtliche Subsumtion erfolgen. Soweit sich bei der Prüfung der einzelnen Delikte keine Besonderheiten ergeben, wird die Kammer im Wesentlichen auf diese nachfolgenden Ausführungen verweisen.