15 davon nicht berührt. Grundsätzlich geht das Eigentum an den Objekten damit auf den Erwerber über. Rinderknecht führt in seiner Dissertation aus, dass beim sale and lease back zwischen den beteiligten Parteien die mittels Besitzeskonstituts vollzogene Eigentumsübertragung voll gültig sei, sofern das Grundgeschäft keine Mängel aufweise (was vorliegend wie aufgezeigt nicht der Fall ist).