14 gehen unterstützt hatte bzw. unterstützen wollte), war es, einen sale and lease back Vertrag abzuschliessen. Es liegen der Kammer keine Hinweise dafür vor, dass der Beschuldigte 1 den Leasinggesellschaften kein Eigentum an den Leasingobjekten verschaffen wollte. Auch sahen wie erwähnt sämtliche Leasingverträge den Übergang des Eigentums vor (vgl. im Detail oben).