Demnach ist vorliegend von einem fiduziarischen Rechtsgeschäft bzw. einem Strohmanngeschäft auszugehen: Der Beschuldigte 1 wollte das Eigentum der Maschinen auf den Beschuldigten 2 übertragen, damit dieser die Maschinen gültig an die Leasinggesellschaft weiterverkaufen konnte. Sein Handlungsziel (und damit auch das Ziel des Beschuldigten 2, welcher den Beschuldigten 1 bei diesem Vor-