Der Beschuldigte 2 handelte also wissentlich und willentlich. Seine Motivation lag wie von der Vorinstanz zutreffend dargelegt zum einen in der Umsatzsteigerung seiner Gesellschaft, zum anderen aber auch darin, einen langjährigen Kunden zufriedenzustellen und zu unterstützen; dies sowohl aus Kulanz, aber auch mit Blick auf künftige Geschäfte zwischen den beiden.