Nach Ansicht des Gerichts liegt das Motiv von C.________, bei diesen Geschäften mitzumachen, einerseits in dem sehr willkommenen, mit praktisch keinem Aufwand verbundenen, Zusatzertrag von rund CHF 124‘500.00. Andererseits liegt es auch darin, dass er die gute Kundin, A.________-Gruppe, nicht verlieren wollte, machte er doch selbst geltend, er habe im Jahr 2008 seinerseits mehrere Maschinen an diese verkaufen können. Daran vermag auch die Aussage von C.________ nichts ändern, wonach er davon ausgegangen sei, dass die jeweilige Leasinggesellschaft gewusst habe, dass die S.________AG nur formell als Liefe-