Ihm war zudem bewusst, dass die Leasinggesellschaften nicht bereit waren, einen sale and lease back Vertrag mit ihm abzuschliessen, weswegen er denn auch – unter Beizug des Beschuldigten 2 sowie des Leasingbrokers T.________ – ein Dreiecksvertragsverhältnis konstruierte. Der Beschuldigte 1 handelte damit in sämtlichen Fällen wissentlich und willentlich. Er wollte den eingetretenen Erfolg (und nahm diesen nicht nur in