8 7. Beweiswürdigung 7.1 Verweis auf vorinstanzliche Beweiswürdigung Die Vorinstanz hat die vorhandenen Beweismittel grundsätzlich zutreffend gewürdigt, weswegen auch diesbezüglich auf ihre Ausführungen verwiesen werden kann (pag. 18 494 ff., S. 37-46 der Entscheidbegründung). Mit Blick auf die Vorbringen der beiden Beschuldigten im Berufungsverfahren drängen sich jedoch vorab einige allgemeine beweiswürdigende Ausführungen auf, welche bezüglich sämtlicher zu prüfender Anklagepunkte gelten.