Am 15. Dezember 2016 stellte Rechtsanwalt B.________ in seiner schriftlichen Berufungsbegründung namens des Beschuldigten 1 folgende Anträge (pag. 19 410 f.): 1. Der Beschuldigte A.________ / Berufungsführer 1 sei vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betruges (Art. 146 Abs. 2 StGB), angeblich begangen zwischen März 2008 und November 2008 in L.________, M.________, N.________ und anderswo, freizusprechen. Die gesamten auf den vorstehend beantragten Freispruch entfallenden erst- und die gesamten zweitinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.