3. Der Unterzeichnende sei dem Beschuldigten 1, A.________, auch für das Verfahren vor der Berufungsinstanz als amtlicher Verteidiger beizuordnen, wobei die Entschädigung der amtlichen Verteidigung für das Berufungsverfahren unter Berücksichtigung der zu gegebenem Zeitpunkt einzureichenden Honorarnote gerichtlich festzusetzen sei.