Am 23. Juni 2016 stellte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten 1 folgende Anträge (pag. 19 364): 4 1. Der Beschuldigte 1, A.________, sei vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs freizusprechen. 2. Die gesamten auf den vorstehend beantragten Freispruch entfallenden erst- und zweitinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.