Die Privatklägerinnen haben sich wiederum nicht vernehmen lassen, woraufhin der Schriftenwechsel am 2. Mai 2017 als geschlossen erklärt wurde (pag. 19 522 ff.). 3. Anträge der Parteien Am 20. Juni 2016 stellte Rechtsanwalt D.________ namens des Beschuldigten 2 folgende Anträge (pag. 19 346): In Abänderung des erstinstanzlichen Urteils vom 19.02.2016 1. sei der Beschuldigte C.________ vollumfänglich freizusprechen; 2. seien die Verfahrenskosten dem Staat aufzuerlegen; 3. seien dem Beschuldigten C.________ die Kosten der Verteidigung vor erster und zweiter Instanz durch den Kanton Bern zu entschädigen.