__ erklärten sich einverstanden (pag. 19 390, 19 393, 19 399), woraufhin die Verfahrensleitung am 14. November 2016 die Durchführung des schriftlichen Verfahrens anordnete und die Beschuldigten zur Einreichung einer schriftlichen Begründung aufforderte (pag. 19 401 ff.). Am 15. Dezember 2016 erfolgte die schriftliche Berufungsbegründung des Beschuldigten 1 (pag. 19 408 ff.). Die Begründung des Beschuldigten 2 datiert ebenfalls vom 15. Dezember 2016 und ging am 19. Dezember 2016 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag.