19 366 ff.). Am 5. Oktober 2016 forderte die Verfahrensleitung die Parteien auf, schriftlich mitzuteilen, ob sie mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden seien (pag. 19 374 ff.). Am 10. Oktober 2016 gab Staatsanwalt K.________ namens der Generalstaatsanwaltschaft sein Einverständnis mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens bekannt (pag. 19 387). Auch Rechtsanwalt I.________ (für die H.________AG), Rechtsanwalt D.________ und Rechtsanwalt B.________ erklärten sich einverstanden (pag.