3 folgen. Die Berufung richte sich hingegen nicht gegen die Festsetzung der amtlichen Entschädigung des Verteidigers sowie gegen die Schuldsprüche wegen mehrfach begangener Veruntreuung, Misswirtschaft und Urkundenfälschung (pag. 19 363 f.). Mit Verfügung vom 27. Juni 2016 setzte die Verfahrensleitung der Privatklägerschaft und der Generalstaatsanwaltschaft Frist zur Erklärung der Anschlussberufung (pag. 19 366 ff.).