2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten der Beschuldigte 1, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, und der Beschuldigte 2, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 19. Februar 2016 (pag. 18 451) bzw. am 23. Februar 2016 (pag. 18 453) form- und fristgerecht die Berufung an. In der ebenfalls form- und fristgerecht erfolgten Berufungserklärung vom 20. Juni 2016 erklärte Rechtsanwalt D.________ namens des Beschuldigten 2 die vollumfängliche Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils (pag. 19 345 ff.).