Im Zivilpunkt wurde der Beschuldigte 1 verurteilt, der E.________AG CHF 24‘210.00 zu bezahlen. Die weiteren Zivilklagen der F.________ GmbH, der H.________AG sowie der J.________ AG wurden hingegen ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten auf den Zivilweg verwiesen (pag.18 443). Schliesslich verfügte die Vorinstanz die Einziehung und Vernichtung des Falschgelds, entschied über die Rückgabe der beigezogenen Konkursakten sowie über die Löschung des vom Beschuldigten 1 erstellten DNA-Profils (pag. 18 443 f.).