Der Beschuldigte 2 wurde mit gleichem Urteil des Betrugs in 8 Fällen, begangen zwischen März 2008 und November 2008 gemeinsam mit dem Beschuldigten 1 im Gesamtdeliktsbetrag von CHF 3.1 Millionen schuldig erklärt und hierfür zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt, wobei die Vorinstanz den Vollzug der Freiheitsstrafe unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufschob. Der Beschuldigte 2 hatte weiter die auf ihn entfallenden Verfahrenskosten von CHF 17‘419.95 zu tragen (pag. 18 440 ff.). Im Zivilpunkt wurde der Beschuldigte 1 verurteilt, der E.________AG CHF 24‘210.00 zu bezahlen.