Für die Teilstrafe von 24 Monaten schob die Vorinstanz den Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren auf. Schliesslich wurde der Beschuldigte 1 zur Bezahlung der auf ihn entfallenden Verfahrenskosten von CHF 34‘840.05 verurteilt (pag. 18 436 ff.). Der Beschuldigte 2 wurde mit gleichem Urteil des Betrugs in 8 Fällen, begangen zwischen März 2008 und November 2008 gemeinsam mit dem Beschuldigten 1 im Gesamtdeliktsbetrag von CHF 3.1 Millionen schuldig erklärt und hierfür zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt, wobei die Vorinstanz den Vollzug der Freiheitsstrafe unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufschob.