(nachfolgend Beschuldigter 2), im Gesamtdeliktsbetrag von rund CHF 4 Millionen zum Nachteil diverser Leasinggesellschaften schuldig. Weiter sprach die Vorinstanz ihn der Veruntreuung in drei Fällen, begangen zwischen 15. August 2008 und 18. Dezember 2008 im Gesamtdeliktsbetrag von CHF 56‘810.00, der Misswirtschaft, begangen am 5. Februar 2009 im Deliktsbetrag von CHF 163‘620.00 sowie der Urkundenfälschung, begangen in 13 Fällen zwischen Dezember 2005 und Januar 2009, schuldig und verurteilte ihn hierfür zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon 12 Monaten zu vollziehen sind.