1. Zur Bezahlung von CHF 21‘860.80 Schadenersatz an die Straf- und Zivilkläger 1-4. 2. Zur Bezahlung einer Entschädigung für die notwendigen Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren von CHF 11‘340.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) an die Strafund Zivilkläger 1-4. 3. Zur Bezahlung einer Entschädigung für die notwendigen Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren von CHF 2‘214.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) an die Straf- und Zivilkläger 1-4. 21 4. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden.