20. Strafmass und Höhe des Tagessatzes Das Strafmass beträgt somit 170 Tagessätze Geldstrafe. Die Höhe des Tagessatzes bestimmt sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils (Art. 34 Abs. 2 StGB). Im Erhebungsformular zu den wirtschaftlichen Verhältnissen vom 25. Januar 2017 gab der Beschuldigte an, sein monatliches Nettoeinkommen betrage CHF 7‘000.00, dasjenige seiner Ehefrau CHF 200.00. Gemäss Lohnabrechnung vom Januar 2016 verdiente er jedoch CHF 8‘515.55 netto (pag. 1450). Der Beschuldigte ist nach wie vor an derselben Stelle beim O._____