17. Einsatzstrafe für die ungetreue Geschäftsbesorgung 17.1 Tatkomponenten 17.1.1 Objektive Tatschwere Der vom Beschuldigten verursachte Deliktsbetrag von maximal CHF 28‘860.00 ist nicht unerheblich. Mit Blick auf andere mögliche Deliktsbeträge bei Erfüllen des Tatbestandes der ungetreuen Geschäftsbesorgung liegt der Betrag aber doch noch in einem tiefen Bereich. Das Vermögen der betagten und auf Unterstützung angewiesenen Grossmutter seiner Ehefrau, die ihm vertraut hat, hat er binnen weniger Monate vollständig aufgezehrt. Auch das Vertrauen der übrigen Familienmitglieder hat er missbraucht. Dies erscheint sehr verwerflich.