14 ge. Bei den Einkäufen lässt sich teilweise (z.B. Ikea oder Vertreiber von Kosmetika) klar sagen, dass diese nicht von H.________ getätigt wurden, bei andern ist dies nicht unbedingt von vornherein eindeutig. Vor allem bei den Bargeldbezügen lässt sich nicht eruieren, in welchen Fällen das Bargeld für den alltäglichen Bedarf an H.________ sel. übergeben wurde und wann nicht. Es ist somit unumgänglich, auf die Angaben des Beschuldigten abzustützen, zumal sich dieser sicherlich nicht mehr als nötig selbst belastet hat.