sel. zahlte der Beschuldigte zwar CHF 7‘000.00 auf deren Konto zurück, was aber keinen Beweis für seine generelle Liquidität darzustellen vermag. Einerseits wurde dem Beschuldigten damals ein monatlicher Nettolohn von über CHF 7‘000.00 ausbezahlt, wovon ein solcher Betrag kurzfristig hätte geleistet wer-