H.________ sel. war unbestrittenermassen nicht mehr mobil, ging am Rollator und konnte nicht mehr alleine die Treppe zu ihrer Wohnung hinauf- und heruntersteigen. Hätte sie fast ihr gesamtes Vermögen in bar ausgegeben, hätte dies jemand bemerken müssen. Auch dass F.________ gehört hat, wie der Beschuldigte gegenüber seiner Mutter einmal erstaunt bemerkt hat, dass sie jetzt schon wieder Geld brauche (pag. 269 Z. 330 f.), belegt nichts anderes. Und dass E.________ seiner Mutter, als sie im Frühling 2010 im Spital war, bei seinen Besuchen im Schnitt jeweils CHF 350.00 gegeben haben will (pag. 1422 Z.11 ff.), belegt höchstens, dass sie eben nicht über grössere Geldmittel verfügt hat.