nicht anwesend gewesen sei und implizierte damit, jemand, allenfalls gar einer der Privatkläger, könnte das Geld genommen haben. Dies müsste dann aber primär F.________, der mit der Verstorbenen im gleichen Haus gewohnt hat, gewesen sein, was diesem aber von seinem Charakter und seinen intellektuellen Ressourcen her klar nicht zuzutrauen ist. In Frage käme allenfalls noch C.________, welche sich ebenfalls um ihre Mutter gekümmert hat. Hätte aber C.__