Widersprüchlich sind einzig seine Aussagen zum 31. Dezember 2010. Während er in seiner Einvernahme vom 6. November 2013 sagte, er müsste dann zu Hause gewesen sein, weil er an Silvester selten weggehe, meinte er anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, sich noch ganz genau zu erinnern, dass er am Nachmittag in Murten bei der Mutter seiner verstorbenen Freundin und somit nicht zu Hause gewesen sei (pag. 1430 Z. 1). Diese Aussage ist somit mit Vorsicht zu geniessen. Gleichbleibend ist die Aussage allerdings insoweit, als F.______