Eine Erklärung, weshalb er Geld von den Konten von H.________ sel. auf sein Konto übertrug, um von da aus angeblich auch die Rechnungen von H.________ sel. zu bezahlen, vermochte er nicht abzugeben (pag. 1398 Z. 46 f., pag. 1400 Z. 13 ff.). Eine solche zusätzliche Banküberweisung ergibt keinen Sinn. Interessanterweise wurden gemäss Kontounterlagen aber die Rechnungen der Spitex und der Krankenkasse sowie Zahlungen an die Steuerverwaltung – die wenigen grösseren Auslagen die H.________ sel. wohl überhaupt hatte – per E-Banking ab ihrem Konto bezahlt (pag.