Als der befragende Polizist seinen Unglauben äusserte und darauf hinwies, dass er diesfalls H.________ sel. 50 Mal kontaktiert und angefragt haben müsse, relativierte er dann und meinte, er habe einfach bei den grösseren Beträgen angefragt, ob er die Transaktion machen könne (Z. 379 f.). Es erweckt den Anschein, dass der Beschuldigt jeweils zuerst austestete, mit welchen Aussagen er bei der einvernehmenden Person durchkommen würde. Eine Erklärung, weshalb er Geld von den Konten von H.________ sel. auf sein Konto übertrug, um von da aus angeblich auch die Rechnungen von H.______