Ein ähnliches Beispiel findet sich auf pag. 403: Der Beschuldigte wurde gefragt, ob er ganz konkret vor jeder Transaktion H.________ sel. kontaktiert und angefragt habe, ob er diese Transaktion tätigen dürfe (Z. 371 f.). Die Antwort lautete: «Ja, das habe ich gemacht» (Z. 374). Als der befragende Polizist seinen Unglauben äusserte und darauf hinwies, dass er diesfalls H.________ sel. 50 Mal kontaktiert und angefragt haben müsse, relativierte er dann und meinte, er habe einfach bei den grösseren Beträgen angefragt, ob er die Transaktion machen könne (Z. 379 f.).