Erst, als er nach einem Beleg für diese Rückerstattung gefragt wurde, machte er geltend, H.________ sel. habe die Rückerstattung nicht angenommen und ihnen das Geld geschenkt (pag. 401 f. Z. 335 ff.). Eine Schenkung eines konkreten Betrages für den Kauf einer Eigentumswohnung durch die Grossmutter erscheint grundsätzlich plausibel. Nicht plausibel ist hingegen, wieso der Beschuldigte dies dann nicht gleich so ausgesagt hat. Ein ähnliches Beispiel findet sich auf pag.