Bei dieser Quittung ist offensichtlich, dass sie erst im Laufe des Strafverfahrens verfasst wurde. Und erst in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung reichte er noch eine weitere Quittungskopie vom 2. Februar 2010 ein, worauf ebenfalls der Stiefvater des Beschuldigten bescheinigt, ihm CHF 6‘000.00 in bar für den Kauf eines Motorrads, Kawasaki Z1000, ausgehändigt zu haben (pag. 1452). Es fragt sich wiederum, weshalb dieses Dokument erst so spät beigebracht wurde. Ganz allgemein erscheint es in der heutigen Finanzwelt, in der das Buchgeld dominiert, ungewöhnlich, so hohe Geldbeträge in bar zu übergeben.