Teilweise wurden beträchtliche Beträge auf einmal überwiesen. So wurde beispielsweise am 28. Juni 2010 eine Überweisung von insgesamt CHF 4‘700.00 auf drei Konten des Beschuldigten vorgenommen (pag. 519). Ab dem Konto von H.________ sel. wurden sodann zahlreiche Zahlungen für private Zwecke des Beschuldigten und seiner Ehefrau getätigt. Zum einen hat der Beschuldigte dies selbst so ausgesagt und zahlreiche entsprechende Transaktionen anlässlich seiner Einvernahme vom 13. August 2013 in den Kontoauszügen markiert.