Aus den Kontoauszügen geht hervor, dass H.________ sel. im Jahr 2010 regelmässige monatliche AHV-Renteneinnahmen von CHF 1‘973.00 erhielt. Von der K.________ (Versicherung) bekam sie alle drei Monate eine Gutschrift über CHF 470.00 (pag. 517 ff.). Der Beschuldigte hat sodann nachweislich 11 Mal Überweisungen im Gesamtbetrag von CHF 20‘920.00 vom Konto von H.________ sel. auf seine eigenen Konten getätigt (pag. 243 und pag. 517 ff.). Teilweise wurden beträchtliche Beträge auf einmal überwiesen.