12.1 Vorbemerkung Bezüglich der theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse ist auf die Ausführungen der Vorinstanz zu verweisen (pag. 1506 ff. = S. 6 ff. der Urteilsbegründung). Die nachfolgenden Erwägungen gelten als Ergänzung zur Beweiswürdigung der Vorinstanz (pag. 1550 ff. = S. 28 ff. der Urteilsbegründung), welcher die Kammer vollumfänglich beipflichtet. 12.2 Allgemeine Würdigung der objektiven Beweismittel Der Beschuldigte verfügte über eine Generalvollmacht über die Konten von H.________ sel. bei der J.________ (Bank) (pag. 499).